Das Jahr 2020 hat die meisten von uns vor besondere Herausforderungen gestellt. Entsprechend schlägt sich das Thema Corona auch in der Steuerklärung 2020 nieder. Homeoffice, private Stromkosten, Pendlerpauschale und Soforthilfen – all diese Punkte müssen aktuell in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Bis zum 31. Juli 2021 läuft die offizielle Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2020! Informieren Sie sich daher rechtzeitig darüber, welche Ausgaben Ihnen eine Steuererleichterung bringen und füllen Sie neben dem Mantelbogen und Anlage N unbedingt auch die Anlage Werbungskosten aus.
Corona: Das ist neu in der Steuererklärung 2020
Nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für einen Großteil der Unternehmen ist das Jahr 2020 ganz anders verlaufen als ursprünglich gedacht. Kleinunternehmer, Solo-Selbstständige und Freiberufler sollten daher die Anlage Corona gratis herunterladen. Hier müssen Sie erhaltene Corona-Hilfen aus den unterschiedlichen Soforthilfeprogrammen eintragen. Staatliche Hilfen wegen Einschränkung oder Einstellung des Geschäftsbetriebs sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Informieren Sie sich im offiziellen Infoblatt Corona! Die Anlage außergewöhnliche Belastungen und Anlage haushaltsnahe Aufwendungen sind übrigens seit letztem Jahr neu und nicht mehr Teil des Mantelbogens.
Homeoffice – Werbungskosten von der Steuer absetzen?
Viele Arbeitnehmer haben aufgrund der Covid-19-Pandemie erstmals für längere Zeitabschnitte von zuhause aus gearbeitet. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit der Schreibtisch in den eigenen vier Wänden als Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden kann. Grundsätzlich gilt: Nur wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, können Sie ein häusliches Arbeitszimmer in der Anlage Werbungskosten angeben. Weitere Voraussetzung: Es muss sich um einen abgetrennten Raum handeln, der ausschließlich zum Arbeiten genutzt wird. Ob eine pauschale Steuererleichterung für das Homeoffice kommen wird, ist noch ungewiss. Dokumentieren Sie daher mit Fotos, wo Sie gearbeitet haben.
Zusätzliche Werbungskosten durch Telefon und Internet
Stromverbrauch, Internet und Telefon sind durch die Arbeit im Homeoffice ein zusätzlicher Kostenpunkt. Kosten für die berufliche Telekommunikation sind grundsätzlich Werbungskosten. Darunter fallen Gesprächs- und Internetgebühren sowie die anteilige Grundgebühr. Momentan sind pauschal allerdings nur höchstens 20 EUR für jeden Monat absetzbar. Auch beruflich bedingter Stromverbrauch bringt Steuererleichterungen. Nutzen Sie online Rechner, um die Stromkosten für Ihre Arbeitszeit zu berechnen.
Umsatzsteuervoranmeldung nur noch online
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss auf elektronischem Wege eingereicht werden. Die früher noch gängigen Formulare zur Umsatzsteuervoranmeldung sind daher nicht mehr verfügbar. Wer keine Möglichkeit hat, die Angaben online einzugeben, muss sich direkt an das Finanzamt wenden.